Rechtlicher Rahmen
GG Art. 136.3 Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.
Dieser Artikel ist leider durch verschiedene Gerichtsurteile unwirksam geworden, vor allem bei Flüchtlingen. Beim allergeringsten Zweifel, den der Befrager oder Richter durch geschicktes Fragen herbeiführen kann, gilt: Abschieben geht vor Anerkennen. Der übliche Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt bei Asylbewerbern, vor allem bei Konvertiten, nicht.  Interviews bei BAMF oder Verwaltungsgericht haben nur das Ziel, einen Asylbewerber zu verunsichern und damit die Abschiebung begründen zu können.

==> Deshalb wichtig: Fragen sollten durch eigene Worte formuliert werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Glaubensinhalte nur auswendig gelernt worden sind.

Entscheider sind immer Einzelpersonen. Deshalb freundlich und höflich antworten
Urteile https://jura-online.de/blog/2020/05/26/bverfg-keine-formale-oder-inhaltliche-glaubensprufung-durch-die-gerichte-bei-asylbegehren-von-konvertiten/


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