Rechtlicher Rahmen | |
GG Art. 136.3 | Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. |
Dieser Artikel ist
leider durch verschiedene Gerichtsurteile unwirksam geworden, vor allem
bei Flüchtlingen. Beim allergeringsten Zweifel, den der Befrager
oder Richter durch geschicktes Fragen herbeiführen kann, gilt:
Abschieben geht vor Anerkennen. Der übliche Grundsatz "im Zweifel
für den Angeklagten" gilt bei Asylbewerbern, vor allem bei
Konvertiten, nicht. Interviews bei BAMF oder Verwaltungsgericht
haben nur das Ziel, einen Asylbewerber zu verunsichern und damit die
Abschiebung begründen zu können. ==> Deshalb wichtig: Fragen sollten durch eigene Worte formuliert werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Glaubensinhalte nur auswendig gelernt worden sind. Entscheider sind immer Einzelpersonen. Deshalb freundlich und höflich antworten |
|
Urteile | https://jura-online.de/blog/2020/05/26/bverfg-keine-formale-oder-inhaltliche-glaubensprufung-durch-die-gerichte-bei-asylbegehren-von-konvertiten/ |